Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten sowohl mit dem ÖV, dem eigenen Auto, oder dem Velo entstanden sein. Beim Abziehen der Fahrtkosten gilt es verschiedene Einzelheiten zu beachten. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht immer zulässig und müssen alle Voraussetzungen erfüllen. Zudem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.